Vor einigen Tagen tauchte in Facebook wieder eine Frage zum §27 SprengG auf. Für alle Laien unter uns: §27 SprengG regelt den Erwerb und Besitz von Treibladungsmitteln die benötigt werden um nicht gewerbsmäßig eigene Patronen herzustellen oder Vorderladerwaffen zu laden. Die Frage, die (wieder mal) aufgeworfen wurde: Darf mir mein Sachbearbeiter folgende Einschränkung in meine […]
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